Eine Hundehaftpflichtversicherung ist wichtig

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist wichtig!

Als stolzer Hundebesitzer, muß man auch bei gut erzogenen Hunden immer damit rechnen, daß etwas unvorhergesehenes passieren kann.

Wenn sich der Hund plötzlich von der Leine losreißt oder wenn er von zu Hause irgendwie ausbüxt und bei seinem „Streifzug“ beispielsweise einen Autounfall verursacht stellt sich die Frage – Wer kommt denn nun für den entstandenen Schaden auf?

Mit der Aussage, daß der Hund immer gut beaufsichtigt wird und man sich solch eine Aktion gar nicht erklären kann, damit hat man vor Gericht keine Chance.

© Rolf Handke / PIXELIO

Denn laut § 833 BGB gilt, daß der Tierhalter für den entstandenen Schaden aufkommen muß.

Nun wer ist denn als Tierhalter genau gemeint?
In einer Familie können es mehrere Personen sein, oder man geht mit dem Hund des Onkels spazieren, somit ist man in diesem Moment der Tierhalter.

Aber zu unterscheiden ist dies vom rechtmäßigen Besitzer.

Bei dem Beispiel von einem verursachten Autounfall muß der Autobesitzer beweisen, daß der Schaden vom Hund verursacht wurde und die Person muß genannt werden, die mit dem Vierbeiner gerade unterwegs war.

Als Tierhalter hat man eine sehr große Verantwortung für seinen Hund übernommen.

Denn er haftet auch, wenn sein Hund auf der Straße von einem Pkw überfahren wurde und nun tot auf der Fahrbahn liegt, ein nachkommender Pkw muß dem Hindernis ausweichen und rutscht dabei in den Graben, so wird man verantwortlich für den entstandenen Schaden und man muß auch dafür haften.

Also sollte man sich als Hundebesitzer richtig versichern.

Es gibt eine spezielle Haftpflichtversicherung für Hunde.

Die private Haftpflichtversicherung reicht nicht aus, denn diese tritt meist nur bei Hauskatzen oder Vögeln ein, nicht aber bei einem Hund.

In vielen Bundesländern ist man als Besitzer von einem Hund sogar verpflichtet für den Vierbeiner eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Anders verhält es sich bei gut ausgebildeten Blindenhunden.

Der Halter des Hundes wird bei eigenem Verschulden zur Rechenschaft gezogen.

Passiert etwas, daß nicht vorhersehbar war und der ausgebildete Hund reagiert plötzlich so auf die entstandene Situation, daß dabei etwas zerbrochen wird oder aber auch ein Unfall entsteht, so wird aber sein sehbehindertes „Herrchen“ nicht für den Schaden verantwortlich gemacht und es muß auch nicht dafür etwas bezahlen.

Die gleichen Vorteile bestehen auch bei Berufs- und Nutztiere.

Zu diesen zählen zum Beispiel der Polizeihund, der Zirkushund oder der Hütehund des Schäfers.

Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie bei einem Blindenhund.

Wer zum Beispiel seinen Hund beim Zeitungaustragen als Begleitung dabei hat, für denjenigen gilt diese Regel aber nicht.

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