Welche Rechte gibt es beim Umtausch von Waren

Welche Rechte gibt es beim Umtausch von Waren?

Nicht nur an Weihnachten, sondern auch bei Geburtstagen, Hochzeiten oder irgendwelchen anderen Anlässen kauft man ein Geschenk für einen lieben Menschen.
Man überlegt aber währenddessen, was ist zu tun, falls z.B. der Pullover nicht paßt oder das Elektrogerät nicht richtig funktioniert? Gerade bei Markenware, wie z.B.einem Polo Ralph Lauren Hemd, ist dies sehr ärgerlich.

Man kann nicht immer alles wieder umtauschen!
Am Besten ist es, wenn man sich im Laden informiert, wie es hier gehandhabt wird, wenn man ein Geschenk kauft und dies eventuell zurückbringen muß.
Wichtig ist es, den Kassenzettel aufzuheben und beim Umtausch mitzubringen. Man bekommt nicht immer den Kaufpreis bar zurückerstattet. Oftmals wird ein Gutschein über den Kaufbetrag ausgestellt. Im Internet kann man diesen Gutschein dann einlösen, wenn dort ein seperater Gutscheincode angegeben ist.

Sollte das gekaufte Elektrogerät funktionstüchtig sein, aber die Farbe dem neuen Besitzer nicht gefällt, dann liegt es am Verkäufer, ober er Kulanz zeigt.

Was passiert mit einer defekten Ware?
Handelt es sich um eine defekte Ware, so kann es passieren, daß man diese selbst zur Reparaturstelle versenden muß.

Die anfallenden Versandkosten werden oft leider nicht zurückerstattet.

Am einfachsten ist es, wenn man im Geschäft abklärt, ob die Ware, falls diese irgendwann nicht mehr richtig funktioniert hier an Ort und Stelle zur Reklamation abgeliefert werden kann.

Welchen Anspruch hat man?
Der Händler haftet für die Aushändigung einer einwandfreien Ware.

Der Verkäufer hat die Sachmängel-Gewährleistung nach §434 BGB. Der Kunde hat hierauf einen Rechtsanspruch, dieser wird sehr häufig mit einem Garantiefall verwechselt.

Für Ware, die vom Umtausch ausgeschlossen ist, gilt aber die Sachmängel-Gewährleistung, wenn die Ware defekt oder fehlerhaft ist.

Der Anspruch auf Zurückerstattung verfällt in der Regel nach zwei Jahren.

Bekommt man sein Geld zurück?
Der Verkäufer entscheidet , ob der defekte Gegenstand repariert wird, oder ob man einen neuen Ersatz bekommt.

Falls aber die Reparatur nicht möglich war, kann man sein Geld wieder zurückverlangen.

Aufgepasst:
Man muß sich nicht mit einem Gutschein zufriedengeben, denn innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf der Ware, muß der Händler nachweisen können, daß seine Ware funktioniert hat.

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