Urlaubsbuchung ohne Überraschung
Urlaubsbuchung ohne Überraschung!
Am besten informiert man sich schon lange vor der Urlaubsbuchung im Reisebüro oder im Internet ausführlich über das Reiseziel.
Denn auf die Art der Formulierung kommt es an. Was steckt beispielsweise hinter der Angabe die Unterkunft verfügt über eine zentrale Klimaanlage. Damit ist gemeint, daß sich im Haus bzw. Hotel eine Klimaanlage befindet, diese ist aber von Ihrem Zimmer aus nicht regelbar. Möchten man die Raumtemperatur selbst regeln können, so muß man darauf achten, daß im Reisevertrag eine individuell regelbare Klimaanlage vorhanden ist.
Genauso tückisch verhält es sich mit der Aussage, daß sich in der Anlage ein beheizbarer Pool befindet. Lediglich ist damit gemeint, daß der Pool mit einer Heißwasserzuleitung ausgestattet ist. Ob das Wasser nun im Pool warm ist oder nicht, dies bleibt dahingestellt.
Reiseveranstalter beschreiben beispielsweise: „Das Hotel befindet sich direkt an einem wunderschönen Strand.“ Man stellt sich darunter vielleicht einen schönen, langen weißen Sandstrand vor. Doch es könnte sich genauso gut um einen naturbelassenen Kieselstrand oder eine kleine Bucht handeln.
Das Zimmer ist zweckmäßig ausgestattet. Das heißt, in dem Zimmer befindet sich nur das Allernötigste. Man genießt somit nur sehr wenig Komfort.
Wird die ausgesuchte Unterkunft mit dem Zusatz für Unternehmungslustige betitelt, so kann man davon ausgehen, daß es sich hierbei um eine Anlage handelt bei der lange Abende mit Showeinlagen, Animationsprogramme, viel Musik und Partylärm nicht ausbleiben.
Vor Ort stellt man mit entsetzten fest, daß die Leistungen bzw. die Vereinbarungen im Reiseprospekt überhaupt nicht übereinstimmen.
Beispielsweise befindet sich auf der Urlaubsanlage oder auf dem Nachbargrundstück eine große Baustelle, die jeden Tag von früh bis spät mit Baulärm verbunden ist.
Oder die im Prospekt angegebene Urlaubsanlage befindet sich in Flughafennähe. Dort angekommen muß leider festgestellt werden, daß die Anlage direkt in einer Einflugschneise des Flughafens liegt. Mit ständigem Fluglärm ist täglich zu rechnen.
Diese oder ähnliche Beispiele sind erhebliche Mängel es muß sofort für Abhilfe gesorgt werden. Funktioniert dies aber leider nicht, somit hat man das Recht auf Vertragskündigung, Schadensersatz, Unterkunftswechsel oder Preisminderung.
Hat man sich ausreichend über den Urlaub informiert und eine Reise gebucht. Der Vertragsabschluß kann kurzfristig oder schon eine Weile her sein, um den Frühbucherrabatt zu bekommen.
Kommt aber aus irgendeinem Grund etwas dazwischen und man kann die Reise nicht antreten. Oder man hat plötzlich keine Zeit oder Lust diese geplante Reise durchzuführen, so ist man aber verpflichtet für die anfallenden Stornokosten aufzukommen.
Eine Reiserücktrittsversicherung kommt nämlich nur bei Krankheit oder Tod eines Familienangehörigen für die Unkosten auf.
Als Alternative kann man sich eine andere Person aussuchen, die diese Reise antritt, vorausgesetzt, daß die Ersatzperson den Anforderungen entspricht, d. h. ein Visum hat.
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