Hilfreiche Tips für den Winterurlaub

Hilfreiche Tips für den Winterurlaub.

Bucht man kurzfristig einen Skiurlaub, so sollte man sich vorab vergewissern, ob die Schneeverhältnisse im Urlaubsort ausreichend sind.
Hat man aber schon länger die Winterunterkunft gebucht und es stellt sich bei Reiseantritt heraus, daß es leider vor Ort nicht geschneit hat oder zum Skifahren einfach zu wenig Schnee liegt. So kann man nicht darauf bestehen , daß man einen Reisepreisnachlaß bekommt, denn zu wenig Schnee zählt nicht zu einem Reisemangel.

Trotzdem kann man sich damit absichern, wenn im Reisevertrag der Veranstalter mit einem Zusatz erwähnt, es besteht auf jeden Fall Schneesicherheit oder das Skifahren ist das ganze Jahr über möglich. Somit haftet er für den evtl. ausbleibenden Schnee.

© Rainer Sturm / PIXELIO

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Eine Reiserücktrittsversicherung sollte man bei jeder Urlaubsreise abschließen, denn es ist nicht voraussehbar, daß man bis zum Reisebeginn gesund bleibt. Ganz schnell kann man sich verletzen oder eine Krankheit bekommen, bei der ein Reiseantritt unmöglich wird. Hat man keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, so muß man trotzdem den vollen Reisepreis (auch bei nicht antreten) bezahlen.

Auf der Skipiste gelten die internationalen Ski-Verbandsregeln(FIS). Diese sollte man auf jeden Fall einhalten. Der hintere Skifahrer hat auf den vorderen Fahrern Rücksicht zu nehmen, er muß genügend Abstand halten, sein Tempo gegebenenfalls drosseln, allgemein die Fahrweise ändern, damit kein anderer Skifahrer gefährdet wird. Denn grundsätzlich trägt der Unfallverursacher immer die Schuld und muß dafür aufkommen.

Besteht vor Reiseantritt oder es kommt während des Reiseaufenthaltes zu extremen Witterungsverhältnisse, die einem den Winterurlaub verderben können, wie z.B. Lawinengefahr, so kann der Urlaub gekündigt werden.

Eine spezielle Skiversicherung kann man abschließen, muß man aber nicht. Bei den meisten Versicherungen sind schon einige Punkte abgedeckt. Man sollte die Versicherungsunterlagen miteinander vergleichen, damit man nicht auf einmal feststellt, daß doppelte Beiträge für die gleiche Leistung gezahlt wurden.. In der Skiversicherung ist man für folgende Beispiele geschützt: Unfall, Diebstahl, Haftpflicht, Krankheit, Skibruch, Rechtsschutz, kosmetische Operationen nach Skiunfall.

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