Darauf sollte man bei einer Gewinnreise achten
Darauf sollte man bei einer Gewinnreise achten!
Damit man die gewonnene Reise wirklich richtig genießen kann, sollten einige Dinge vorab geklärt oder beachtet werden.
Man sollte mit sich selbst sehr kritisch sein, und wirklich überdenken ob man bei an einem Gewinnspiel teilgenommen hat. Nicht daß man plötzlich feststellen muß daß es sich hierbei nur um eine Verkaufsveranstaltung handelt.
Beim örtlichen Verbraucherschutzverein oder in Internet-Foren kann man sich erkundigen worum es sich bei dieser Reise handeln könnte.
Gewinnreisen sind meistens Gruppenreise, somit kann der Reisetermin nicht selbst bestimmt werden, dieser ist bereits zu einem bestimmten Zeitraum festgelegt worden. Kann man aus irgendwelchen Gründen an diesem Tag die gewonnene Reise nicht antreten, so hat man keinen Anspruch auf Auszahlung des Reisepreises.
Werden auf der Reise irgendwelche Mängel festgestellt, wie z.B. daß das Essen wirklich ungenießbar ist, so hat man die gleichen Rechte wie ein Pauschalreisender. Einen Teil des Reisepreises kann zurückerstattet werden.
Bei sogenannten Gewinnreisen wird die Reise als kostenlos angeboten. Das ist wahr, solange man keinerlei extra Ansprüche stellt. So heißt es beispielsweise, daß man in einem Doppelzimmer untergebracht wird. Möchte man aber sein Zimmer nicht mit einer wildfremden Person teilen, so kann man die Unterbrinung in ein Einzelzimmer beantragen. Aber für diese Maßnahme trägt man die Kosten des Einzelzimmers selbst.
Das Hotel und das Frühstück wird vom Veranstalter bezahlt, das hört sich ja toll an, nur weiß man leider nicht, daß sich das Hotel im Hinterland befindet und weit und breit gibt es keinerlei Einkaufsmöglichkeiten. Man müßte sich also ein teures Taxi bestellen oder im Hotel das teure Mittag- bzw.Abendessen zu sich nehmen. Somit wird man leider schon wieder zur Kasse gebeten. Um Land und Leute kennenzulernen werden Ausflüge angeboten, die aber nicht im Reisegewinn enthalten sind. Nimmt man also an solch einer Unternehmung teil, so diese selbst bezahlt werden.
Bei einer gewonnen Reise ist meist nur eine Person betroffen, möchte man aber mit einem Freund oder Partner die Reise antreten, so muß die zweite Person für die Reise selbst aufkommen. Auch Kerosinsteuer, Eintrittsgelder und Flugsicherung sind nicht im Gewinn enthalten, hierfür muß man selbst zahlen.
Man sollte sich vor Gewinnreiseantritt genauestens erkundigen worum es sich hierbei handelt und welche Bedingungen eingehalten werden müssen, damit keine Zusatzkosten für einem selbst entstehen. Am besten läßt man sich im Reisebüro oder im Internet den Aufenthalt zeigen, damit man weiß was drum herum alles angeboten wird. Der Reisepreis ist auch noch interessant, wenn man nicht alleine reisen möchten. Bucht der Partner bei dem Gewinnspiel, so kann dies sehr überteuert sein. Man geht lieber ins Reisebüro und klärt den Reisepreis ab.
Es muß nicht immer einen Haken geben, wenn man glücklicher Gewinner eines Preisausschreibens geworden ist. Manchmal hat man einen Glückstreffer erzielt und kann den Gewinn wirklich genießen.
So gut vorbereitet kann man seinen wohlverdienten Urlaub ohne böse Überraschungen genießen.
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