Was ist auf dem Balkon eines Mietshauses alles erlaubt
Was ist auf dem Balkon eines Mietshauses alles erlaubt?
Welche Blumen dürfen angepflanzt werden ?
Grundsätzlich sind alle Pflanzen erlaubt, aber man sollte bei der Blumenauswahl darauf achten, daß evtl. Rankpflanzen durch ihre Wurzeln nicht das Mauerwerk oder das Holzgeländer beschädigen.
Auch muß der Wuchs solch einer Pflanze kontrolliert werden, damit diese nicht zum Nachbarn wächst.
Beim Anbau von Cannabis muß auf eine bestimmte Menge geachtet werden, sind zu viele dieser Pflanzen eingetopft worden, kann der Vermieter fristlos kündigen.
Was ist für den Nachbarn zumutbar?
Ein paar Spritzer vom Gießwasser sind kein Grund zur Beschwerde. Läuft aber der Blumenkasten öfter durch Regen oder zu viel Gießwasser über und schwemmt somit immer wieder Erde auf den Balkon des Nachbarn, so kann dieser sich beim Vermieter beschweren und für Abschaffung sorgen.
Kein Grund zur Beschwerden gibt es bei herabfallenden abgeblühten Blumenblättern.
Ist der Wuchs der Balkonpflanze aber zu groß geworden und beeinträchtigt somit die Aussicht oder die Sonneneinstrahlung des Nachbarn, so kann er sich dagegen wehren und man muß für Ordnung sorgen.
Was ist bei der Anbringung von Blumenkästen zu beachten?
Am sichersten ist es, wenn man die Blumenkästen nach innen hängt.
Möchten man dies aber nicht, so müssen die Kästen so gesichert werden, daß diese bei starkem Wind nicht herabstürzen können.
Denn man ist verpflichtet, daß keine Gefahr für die Anwohner oder die Passanten entstehen kann. Dies schreibt die Verkehrssicherung vor.
Welche Größe der Pflanztöpfe ist erlaubt?
Grundsätzlich gibt es keine Vorschriften darüber, in welcher Größe Pflanzentöpfe aufgestellt werden dürfen.
Wer gerne große Pflanzen auf seinem Balkon haben möchte, sollte unbedingt vor dem Kauf mit dem Vermieter über die Belastbarkeit des Balkons sprechen.
Denn große Pflanzen brauchen auch große Übertöpfe und somit kommt schon einiges an Gewicht zusammen und dieses muß der Balkon tragen können, damit keine Gefahr von Abriß oder Einsturz entstehen kann.
Darf auf dem Balkon gegrillt werden?
Der Vermieter kann im Mietvertrag festlegen, daß auf dem Balkon nicht gegrillt werden darf.
Steht aber in dem Mietvertrag nichts über ein Grillverbot, so kann man den Balkon zum Grillen benutzen.
Allerdings muß darauf geachtet werden, daß durch die Hitzeentwicklung keine Schäden am und um den Balkon entstehen.
Man sollte auch noch darauf achten, daß die Nachbarn durch starke Geruchs- oder Rauchentwicklung nicht belästigt werden. Diese könnten sich dadurch nämlich bei dem Vermieter beschweren und somit kann nachträglich noch ein Grillverbot erteilt werden.
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