Vorgetäuschter Eigenbedarf
Meist bekommt ein Vermieter einen Mieter nur sehr schwer aus der Wohnung. Gerade wenn ein Vermieter vor hat, die Wohnung zu verkaufen, kann es aber sinnvoll sein, diese leer anzubieten.
Wenn aber nun ein Vermieter auf die Idee kommt, Eigenbedarf anzukündigen - kann dies ins Auge gehen. Selbst wenn der Grund nicht im Kündigungsschreiben steht, sondern nur mündlich darauf hingewiesen wurde. So entschied der Bundesgerichtshof, dass auch mündliche Hinweise auf den Eigenbedarf rechtswidrig seien. Es sei nur wichtig, dass der Mieter “das Räumungsverlangen für berechtigt halte”.
Nach zwei erfolglosen Kündigungen - wurde eine Vereinbarung getroffen und die Mieterin (die seit 30 Jahren in der Wohnung lebte) zog aus.
Gleich nach dem Auszug bot der Vermieter das Haus dann zum Verkauf an - der Bundengerichtshof entschied daraufhin, dass diese Vorgehensweise nicht in Ordnung war und verwies den Fall wieder an das Kammergericht.
Diese Artikel könnten ebensfalls interessant sein:
- Mietrecht: Darf der neue Besitzer kündigen?
- Nachmieter
- Tips und Infos für Mieter
- Tips beim Einzug in eine neue Wohnung
- Was ist auf dem Balkon eines Mietshauses alles erlaubt