Tips und Infos für Mieter
Tips und Infos für Mieter
Bei vorhandenen Mängel in einer Wohnung sollte man den Vermieter unverzüglich darüber informieren. Es könnte sich dabei um undichte Fenster oder Heizprobleme usw. handeln.
Am Besten listet man die Mängel schriftlich auf und gibt diese an den Vermieter weiter. Man sollt aber eine Kopie dieser Liste behalten für evtl. spätere Nachfragen. Auch sollte man Fotos von den vorhandenen Problemstellen machen, denn nur so kann man einen Beweis dafür abliefern, daß etwas nicht in Ordnung war.
Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach den vorhandenen Mängel.
Hier findet man nachfolgend einige Beispiele die in deutschen Gerichten beurteilt wurden.
Heizung:
Bei schlecht funktionierender Heizung im Winter, gibt es je nach vorhandener Raumtemperatur bis zu 30 % Nachlaß der monatlichen Miete.
100 % Nachlaß kann man bei komplettem Ausfall der Heizung im eiskaltem Winter einklagen.
Auch störenden Geräusche, die auf das Heizsystem zurückzuführen sind, können eine Mietminderung abverlangen und zwar in der Höhe von ca. 10 % der monatlichen Miete.
Fenster:
Undichte und dadurch sehr zugige Fenster mindern den Mietpreis um 20 %.
Schimmel:
Bildet sich Schimmel trotz richtiger Durchlüftung der Wohnräumen z.B. an den Wänden, in den Raumecken, im Badezimmer, um die Fenster oder in den Nischen usw. , so kann man den Mietbetrag um 20 % kürzen.
Lärmbelästigung:
Bei Lärmbelästigung darf man ca. 30 % von der Miete abziehen. Allerdings muß es sich um ständigen Lärm direkt am, ums Haus oder im Haus handeln. Wie z.B. Bauarbeitslärm durch bohren, hämmern usw.
Elektrosmog:
Auch bei nichtnachweislicher schädlichen Wirkung aber aus Furcht vor Gesundheitsschäden aufgrund elektromagnetischer Felder und Wellen kann die Errichtung von mehreren Mobilfunksende- und Empfangsanlagen zu einer Mietminderung von 20 % führen.
Beleuchtung:
Bei defekter Beleuchtung im Treppenhaus kann man 1 % vom Mietpreis abziehen.
Fahrstuhl:
Liegt die Wohnung beispielsweise im vierten Stockwerk und der Fahrstuhl funktioniert nicht, so kann man 10 % der Miete einbehalten.
Abflussstau:
Kommt es gelegentlich zu einem Rückstau von Fäkalien in der Toilette so kann man den Mietpreis um 5 % mindern.
Fließt das Abwasser der darüber liegenden Wohnung in die eigene Toilette ab, so sind 20 % Mietnachlaß erlaubt.
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