Tips beim Einzug in eine neue Wohnung

Tips beim Einzug in eine neue Wohnung:

Vor dem Einzug in die neuen vier Wände sollten Sie unbedingt Mängel wie Teppichflecken, Löcher in den Wänden oder verkratzte Türen usw. vorab schriftlich festhalten.

Am besten legen Sie ein Übergabeprotokoll an, in dem die bestehenden Gegenstände, defekte Geräte oder vorhandene Mängel aufgelistet sind. Gehen Sie dieses mit Ihrem Vermieter durch und lassen Sie es von ihm unterschreiben.

Durch dieses Protokoll kann bei einem Auszug niemand bestehende Mängel anzweifeln. Denn alle vorhanden Schäden wurden ja bereits zum Einzug aufgelistet.

Beim Auflisten der Gegenstände sollten Sie sich ganz genau ausdrücken. Hier ein Beispiel – im Protokoll steht Einbauküche vorhanden. Damit meint man, daß auch alle Elektrogeräte mit vorhanden waren. Aber Sie haben einen neuen Herd und Kühlschrank gekauft. So müssen Sie im Übergabeprotokoll den Vermerk mit einbringen, Einbauküche vorhanden, bestehend aus Spüle und Spülmaschine- ohne Herd und Kühlschrank. Damit wären Sie abgesichert und beim Auszug können Sie Ihre gekauften Elektrogeräte wieder mitnehmen.

Verweigert Ihr Vermieter ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben, so können Sie leider nichts dagegen tun. Denn solch eine Auflistung der Mängel usw. ist nicht verpflichtend. Die einzige Möglichkeit besteht darin, daß Sie von den vorhandenen Gegenständen oder sichtbaren Mängel Beweisfotos schießen.

© Rainer Sturm / PIXELIO

Schadensersatz bekommen Sie nicht, wenn Sie nach dem unterschriebenen Übergabeprotokoll plötzlich doch noch irgend einen Mängel entdecken. Sie hätten vorab alles gründlich anschauen und ausprobieren müssen.

Kleinere Reparaturen oder Streicharbeiten sind vor dem Auszug zu erledigen, sofern sie im Mietvertrag sich dazu verpflichtet haben. Steht nichts im Mietvertrag darüber, so müssen Sie dieser Pflicht nicht nachgehen. Bei groben Schäden, wie beispielsweise einen Sprung im Fenster, Kratzer auf dem Boden usw., dafür müssen Sie immer aufkommen, auch wenn nichts darüber im Mietvertrag steht. Denn dies sind Schäden, die nicht bei einer normalen Abnutzung entstehen können.

Diese Artikel könnten ebensfalls interessant sein:

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.