Mietrecht: Darf der neue Besitzer kündigen?
Immer wieder passiert es:
Das Haus, in dem man (manchmal schon ewig) wohnt, wird verkauft - und der neue Vermieter kündigt umgehend die Wohnung.
Darf der neue Besitzer kündigen?
Jaein - ein Sonderkündigungsrecht hat auch der neue Vermieter nicht. Also er darf nicht “einfach” mit dem Verweis “ich bin der neue Vermieter und kündige hiermit die Wohnung” kündigen. Auch der neue Vermieter muss sich an die gesetzlichen Gründe halten. Dazu zählen z.B. Eigenbedarf - kündigt der neue Vermieter, weil er selbst einziehen möchte, hat man als Mieter schlechte Karten.
Jedoch muss sich der Vermieter hier an die Kündigungsfristen halten - diese sind nach der Wohndauer des Mieters gestaffelt. Desto länger man selbst schon in der Wohnung wohnt, desto länger ist diese Kündigungsfrist. Sie variiert zwischen 3 und 12 Monaten. Genaueres erfährt man hier wohl beim Mieterbund. Dieser ist auch ein guter Ansprechpartner, wenn man sich nicht sicher ist, ob der angeführte Kündigungsgrund überhaupt zulässig ist.
Werden vormals vermietet Wohnungen als Eigentumswohnungen verkauft, muss sich der neue Vermieter an Kündigungssperrfristen halten - diese sind von 3 bis 10 Jahre. Solange kann der neue Vermieter überhaupt nicht kündigen.
Außerdem muss der vorherige Besitzer den Mieter ein Vorkaufsrecht einräumen.
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