Tips rund um den Internetversand
Tips rund um den Internetversand
Nach einer erfolgreichen Onlineversteigerung überweist man den zu zahlenden Betrag nach Auktionsende an den Verkäufer. Nun heißt es nur noch abwarten, bis die Ware zu Hause eintrifft.
Die Ware kommt nicht an:
Wartet man aber vergebens auf die bezahlte Ware, so kann man folgende Schritte einleiten.
Bei der Adresse des Verkäufers ist meistens eine Telefonnummer mit angegeben.
Somit kann man sich per Telefon bei dem Verkäufer melden und nachfragen, wo den die bezahlte Ware bleibt.
Ist dieser nicht erreichbar, so sollte man per Einschreiben mit Rückschein den Verkäufer kontaktieren und auffordern, den vertraglichen Pflichten schnellst möglichst nachzukommen. Dadurch wird ihm gleichzeitig eine Frist gesetzt, wann die gekaufte Ware geliefert werden soll.
Trifft die Ware zum Fristende nicht ein, so kann man von dem Vertrag zurücktreten. Dieser wird zurückabgewickelt und man kann sein überwiesenes Geld wieder zurückforden oder einklagen.
Man kann auch eine Strafanzeige wegen Betrugs bzw. auf Verdacht eines Betruges stellen. Betrüger stellen erfundene Namen und Adressen ins Internet und hoffen, daß der Schwindel nicht auffliegt.
Die Polizei kann aber dennoch über die Bankverbindung einen Zugang des falschen Verkäufers finden.
Die Versandkosten sind zu hoch:
Bei einem Sofortkauf oder bei einer Ersteigerung sollte man sich vorab genauestes informieren, wie hoch die Versandkosten ausfallen.
Anbieter verlangen für günsitge Ware oftmals sehr hohe Versandkosten, hier ist es ratsam, daß man vor dem Auktionsende mit dem Verkäufer Kontakt aufnimmt und auf günstigere Versandmöglichkeiten hinweist.
Normalerweise läßt sich der Anbieter darauf ein oder er kommt preislich etwas entgegen.
Verlust der versendeten Ware:
Hat man von einer Privatperson Ware im Internet gekauft, so trägt man selbst das Risiko eines Verlustes beim Versand der Ware.
Wenn der Verkäufer nachweisen kann, daß er die Ware zur Post gegeben hat, so muß er keinen Schadensersatz leisten und er darf das überwiesene Geld behalten.
Anders verhält es sich bei gewerblichen Anbietern.
Kommt hier beim Versand die bezahlte Ware nicht beim Käufer an, so muß der Verkäufer für den entstandenen Schaden aufkommen, indem er noch einmal die Ware versendet oder das bezahlte Geld wieder rücküberweist.
Man sollte deshalb bei privaten Anbietern einen versicherten Versand wählen, das wäre beispielsweise ein Versand per Postpaket. Somit ist man meist auf der sicheren Seite.
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