Diese Ansprüche hat man als Patient

Diese Ansprüche hat man als Patient!

Arztwahl:
Als Patient hat man das Recht auf freie Arztwahl.

Das bedeutet man kann sich bei einer Erkrankung den Hausarzt oder Facharzt selbst zur Behandlung auswählen. Muß man im Krankenhaus behandelt werden, so kann auch dieses frei gewählt werden.

©Rainer Sturm / PIXELIO

Allerdings muß beachtet werden, daß man gesetzlich krankenversichert ist. Die Krankenkasse übernimmt nur die Behandlung der Vertragsärzte, ansonsten muß man selbst oder teilweise für die entstandenen Behandlungskosten aufkommen.

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Patientenwahl:
Der auserwählt Arzt nimmt einen im Normalfall immer als Patient auf.

Es gibt aber einige Gründe, warum er dies durchaus ablehnen kann.

Ist beispielsweise zur Zeit seine Praxis sehr überlastet kann er eine Behandlung abschlagen.

Ebenso kann er die ärztliche Hilfe verweigern oder abbrechen, wenn man beispielsweise die Versicherungskarte nicht vorlegt oder die Praxisgebühr nicht zahlt.

Wartezeiten:
Lange Wartezeiten sind sehr unangenehm, vor allem wenn es einem wirklich sehr schlecht geht.

Aber leider gibt es keine Möglichkeit dagegen zu klagen, denn es gibt kein Gesetz, daß besagt wie lange die Wartezeit ausfallen darf.

Man selbst muß es in die Hand nehmen, nach einer längeren Wartezeit in der Arztpraxis sollt man doch einfach an der Anmeldung nach fragen , wann man endlich ins Behandlungszimmer kommt. Dort erhält man Auskunft und man weiß Bescheid ob noch weiterhin und wie lange gewartet werden muß.

Behandlungstherapie:
Man hat bei jeder Erkrankung das Recht ein persönliches, ausführliches Gespräch mit dem behandelten Arzt zu führen.

Man sollte sich nicht mit einer Broschüre abspeisen lassen.

Denn bei jedem Arztbesuch wird durch das Einlesen der Versicherungskarte automatisch ein Behandlungsvertrag abgeschlossen. Dieser muß natürlich nicht unterschrieben werden. Der behandelnder Arzt ist verpflichtet einem genau über die Diagnose, Behandlungsverlauf und Therapie aber auch über evtl. Risiken aufzuklären.

Hat man etwas nicht ganz verstanden oder man ist evtl. nicht mit der Behandlungstherapie einverstanden, so bespricht man dies ausführlich mit dem Arzt.

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