Alltagstips für Schwerbehinderte

Alltagstips für Schwerbehinderte

Alle Behinderte haben Anspruch auf verschiedene Leistungen. Diese Rechte werden oft von den Behinderten gar nicht richtig genutzt, weil diese teilweise nicht richtig aufgeklärt worden sind, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Es ist ja auch nicht leicht, denn für die unterschiedlichen Leistungen sind ganz verschiedene Stellen dafür verantwortlich.

Pflegeversicherung:
Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der zu zahlenden Leistungen, die erbracht werden, wenn ein pflegebedürftiger Mensch Hilfe beim Anziehen, Waschen, Essen usw. benötigt. Die Höhe des Geldbetrages richtete sich nach der Einstufung der benötigten Pflege.
Es gibt 3 verschiedene Pflegestufen.

Je nach Schwere der Beinträchtigung und der Zeitaufwand in der Pflege werden die zu leistenden Maßnahmen in 3 Stufen beurteilt. Liegt eine Schwerstbehinderung vor, so daß die betreffende Person kaum selbst die alltäglichen Dinge verrichten kann, so kann man mit der höchsten Vergütungsstufe rechnen und dies wäre Pflegestufe 3. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, diese werden vom Medizinischen Dienst überprüft und dementsprechend wird man eingestuft.

© Rainer Sturm / PIXELIO

Versorgungsamt:
Beim Versorgungsamt sollte man einen Schwerbehindertenausweis beantragen, somit ist man um nur ein Beispiel zu nennen, berechtigt auf einem Behindertenparkplatz zu parken usw.

Argentur für Arbeit:
Die Argentur für Arbeit kümmert sich um die ABM-Maßnahmen für Schwerbehinderte. Aber auch die Kosten für eine Umbaumaßnahmen zu einen behindertengerechten Arbeitsplatz, werden von dieser Argentur bezuschußt.

Integrationsamt:
Diese Amt ist zuständig dafür, daß ein Kündigungsschutz für Behinderte eingehalten wird.

Rehaträger:
Die Kosten der unterschiedlichsten Hilfsmittel die beispielsweise im Betrieb oder für Fahrzeuge usw. benötigt werden, werden von den Rehaträgern (Renten-, Kranken- und Unfallkassen) bezuschußt.

Persönliche Assistenz:
Damit sind Personen gemeint, die Behinderte zu verschiedensten Veranstaltungen oder Orten begleiten. Beispielsweise kann dies ein Theaterbesuch, ein Museumsbesuch, aber auch ein Arztbesuch oder den Gang zur Bank beinhalten.

Berufsleben:
Geht ein Schwerbehinderter einer beruflichen Tätigkeit nach, so hat er das Recht, auf eine Woche Zusatzurlaub pro Jahr. Für Mehrarbeiten am Arbeitsplatz sind behinderte Menschen freigestellt. Einen besonderen Kündigungsschutz steht Ihnen auch zu , das Integrationsamt ist hierfür zuständig, denn dieses Amt muß mit der Kündigung einverstanden sein, damit diese rechtens wird.

Unterwegs:
Ob man mit dem eigenen Auto oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, das ist egal man sollte einen Behindertenausweis bei sich haben. Diesen beantragt man beim Versorungsamt. Durch solch einen Ausweis hat man beispielsweise die Möglichkeit auf Schwerbehindertenparkplätzen zu parken. Durch eine Wertmarke kann man den öffentlichen Personalverkehr kostenlos nutzen.
Diese Wertmarke erhält man ebenso vom Versorgungsamt.
Auf dem Behindertenausweis steht Art und Grad der Behinderung mit Kürzel.
Diese haben folgende Bedeutung:
Für eine erhebliche Gehbehinderung steht das Kürzel G.
Außergewöhnliche Gehbehinderung - aG.
Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson – B.
Blindheit – Bl
Gehörlosigkeit – Gl
Hilflosigkeit – H
Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren - RF

Diese Artikel könnten ebensfalls interessant sein:

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.