Störende Bäume im Nachbargarten

Störende Bäume im Nachbargarten

Steht der Baum des Nachbarn im ausreichendem Grenzabstand zu dem eigenem Grundstück, so muß dieser nicht gefällt oder überhängende Äste gestutzt werden. Nur weil dieser vielleicht zu viel Schatten, Laub oder Fallobst auf das Grundstück fällt. Dies ist gesetzlich geregelt.

Das Wachstum von Bäumen oder Sträuchern ist als natürlich anzusehen und so hat man beispielsweise als Mieter kein Recht auf Mietkürzung, wenn der Baum des Nachbarn durch seinen Wuchs den Lichteinfall ins Zimmer mindert. Denn bereits vorhandenen Gewächse nehmen mit jedem Jahr natürlich an Umfang und Größe zu und somit war es voraussehbar, daß irgendwann in absehbarer Zeit der Lichteinfall eingeschränkt wird.

© Thommy Weiss/ PIXELIO

Es gibt eine Baumschutzverordnung in der Gemeinde, die besagt, daß selbst auf dem eigenem Grundstück Bäume oder Sträucher nicht einfach so gefällt werden dürfen. Denn Gewächse ab einem bestimmten Alter oder einem bestimmten Durchmesser müssen gewahrt werden. Teilweise ist es nicht einmal erlaubt störende Äste zu entfernen.
Fällt man ohne Genehmigung eine Eiche oder Kastanie, so kann es passieren, daß ein Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro gezahlt werden muß.

Natürlich gibt es auch Ausnahmefälle.
Droht eine Gefahr durch Umstürzen oder abbrechende Äste wegen Krankheitsbefall des geschützten Baumes, so ist das Fällen natürlich notwendig.

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