Nachbarstreit um das reife Obst

Nachbarstreit um das reife Obst!

Es ist Erntezeit, die reifen Früchte hängen am Baum des Nachbarn. Aber ein Ast hängt weit über den Zaun und ragt somit auf das eigene Grundstück.

Nun stellt sich die Frage, darf man das reife Obst, das über den Zaun auf das eigene Grundstück hängt ernten.

Nein, das ist leider nicht der Fall. Eigentümer bleibt derjenige, auf dessen Grundstück der Baum oder Strauch steht, egal wie weit ein Zweig oder Ast auf das Nachbargrundstück ragt.
Beim Abernten der Früchte darf der Nachbar allerdings dieses Grundstück nicht betreten. Hilfsmittel wie z.B. einen Apfelpflücker oder einer Leiter können Ihn dabei helfen.
Beim Fallobst gilt eine andere Regelung. Hier verhält es sich so, daß jeder das gefallene Obst auf seinem Grundstück einsammeln darf.

Ist man als Nachbar nicht damit einverstanden, weil keinerlei Bedarf für das Fallobst besteht. So nutzt einem das wenig, denn man muß sich selbst um die Beseitigung des Obstes kümmern.

Ausnahmen gelten bei folgendem Sachverhalt:
Besteht eine erhebliche Belästigung durch das gefallene Obst, wie z.B. das Grundstück ist durch das Fallobst kaum begehbar oder die tägliche Beseitigung ist so zeitintensiv und somit für denjenigen unzumutbar.

Beauftragt man deshalb ein Unternehmen, welches das gefallene Obst beseitigt, so muß der Baumeigentümer für die Kosten aufkommen.

Aber um das Ganze zu vermeiden, wäre es sinnvoll, wenn die überhängende Äste soweit zurückgeschnitten werden, daß erst gar kein Obst in das Nachbargrundstück fallen kann.

Diese Artikel könnten ebensfalls interessant sein:

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.