Wer kommt bei Unwetterschäden auf

Wer kommt bei Unwetterschäden auf?

Hausratsschäden:

Bei Blitzeinschlägen in einem Wohngebäude besteht die häufigste Gefahr, daß alles was am Stromnetz im Haus angeschlossen war, beispielsweise sämtliche technische Geräte, wie Fernseher, Computer oder Kühlschrank defekt sind.

Aber auch Netzüberspannungen können zum Versagen der Geräte führen.

Also sollt man darauf achten, daß bei einem Abschluß einer Hausratsversicherung diese möglichen Schadensfälle mit abgedeckt sind.

©Rolf Handke / PIXELIO

Schäden am Gebäude:

Wenn beispielsweise ein Sturm Schäden an dem Hausdach verursacht hat, so kommt die Wohngebäudeversicherung für den entstandenen Schaden auf.

Aber leider nur dann, wenn der Schaden bei Windstärke acht, sprich also mit mehr als 62 km/h auf das Gebäude trifft.

Ansonsten muß man selbst die Reparaturrechnung zahlen.

Schäden am Auto:

Durch plötzliches Hochwasser oder durch unvorhergesehener Sturm entstandene Schäden an dem Fahrzeug werden von der Voll- oder Teilkaskoversicherung übernommen.

Bei rechtzeitigen Warnmeldungen, daß ein Unwetter aufkommt, muß man sein Fahrzeug umgehend irgendwo sicher unterbringen.

Ist dies nicht der Fall gewesen, so übernimmt die Versicherung keinerlei Kosten.

Beim einem Schadensfall, sollte man sich unverzüglich mit der Versicherung in Verbindung setzen.

Das erstellen einer Liste mit den defekten Gegenständen oder Fotografien dienen als Beweismittel, falls irgendwelche Fragen aufkommen.

Damit der Schaden möglichst gering gehalten wird, sollten Folgeschäden vermieden werden.

Beispielsweise bei defekten Fenstern, diese irgendwie Abdichten, oder bei abgedeckten Dachziegeln, die Losen vom Dach entfernen, damit Fußgänger oder in der Nähe parkende Autos nicht von den herabstürzenden Ziegeln verletzt bzw. beschädigt werden.

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