Was geschieht mit der Betriebsrente bei einem Arbeitsplatzwechsel
Was geschieht mit der Betriebsrente bei einem Arbeitsplatzwechsel?
Was ist eine Betriebsrente?
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge läßt sich die Rente verbessern.
Die Betriebsrente ist eine sogenannte Altersversorgung. Der Arbeitnehmer schließt bei seinem Arbeitgeber eine Versicherung ab. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Die Beiträge werden direkt von dem Lohn abgezogen. Oftmals beteiligt sich auch der Arbeitnehmer daran.
Bekommt man eine Zusage vom Arbeitgeber zur Zahlung einer Betriebsrente, so ist dieser verpflichtet sich auch daran zu halten. Er kann nicht bei z.B. schlechter Wirtschaftslage Ihnen diese Betriebsrente wieder streichen.
Die Altersversorgung ist bei der Rentenreform 2002 wieder mehr in den Vordergrund gerückt.
Im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sind alle Grundlagen für betriebliche Altersrenten geregelt. Außerdem kann man sich beim Arbeitgeber, der Gewerkschaft, dem Betriebsrat der Firma oder beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit informieren.
Was geschieht beim Arbeitgeberwechsel ?
Der neue Arbeitgeber ist nicht verpflichtet einem die Betriebsrente anzubieten.
Dies ist nämlich ein freiwilliges Angebot und jedem selbst überlassen. Dies klärt man am besten rechtzeitig bei einem Arbeitswechsel ab.
Das Alterseinkünftegesetz kann dabei weiterhelfen.
Die Betriebsrente kann bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Der Arbeitnehmer hat auch das Recht, das für Ihn entstandene Kapital in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers mitzunehmen.
Darauf sollte geachtet werden!
Das Altervorsorgeangebot sollt ganz genau überprüft werden, denn bei manchen muß erst ein sehr hohes Alter erreicht sein, um ein rentables Kapital daraus zu schlagen.
Dann würde sich nämlich ein Festgeldkonto oder ein Kauf von Aktien wesentlich mehr lohnen. Also die Altersvorsorge muß einem wirklich eine hohe Rendite bringen.
Ist das Altersvermögen vererbbar?
Ja. Es ist sogar unter Umständen möglich die volle Höhe an den überlebenden Ehepartner zu vererben.
Es gibt eine Rentengarantiezeit, die vorher vereinbart werden muß. Stirbt der Versicherte vor dieser vereinbarten Zeit, so erhält der Ehepartner die Rente bis zum vereinbarten Termin.
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