Wann springt eine Versicherung nicht für den entstanden Schaden ein

Wann springt eine Versicherung nicht für den entstanden Schaden ein?

Jede Versicherung hat Ihre eigenen Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Denn oftmals bekommt man bei einem Antrag auf Schadensersatz zu hören, wir übernehmen nicht oder nur einen Anteil der entstanden Kosten, da grob fahrlässig gehandelt wurde. Vor Vertragsabschluß sollt man sich genausten darüber informieren, was die Versicherung als grob fahrlässig ansieht.

©Claudia Hautumm / PIXELIO

Einbruch:
Verschaffte sich ein Dieb Einlaß durch ein gekipptes Fenster, so gelten allgemeine Regeln. Ist man für längere Zeit unterwegs gewesen, so zahlt die Versicherung nichts oder nur einen geringen Schadensanteil. War man aber nur kurz außer Haus und in diesem Zeitraum wurde der Einbruch verübt, so zahlt die Versicherung meist den ganzen Betrag, des entstandenen Schadens. Am Besten wäre es zu lüften, wenn man zu Hause ist.

Viele Familien haben vor bzw. um das Haus ein „Haustürschlüsselversteck“. Er könnte im Blumentopf oder unter der Fußmatte oder sonst wo untergebracht sein. Verschafft sich nun ein Dieb durch den Fund des versteckten Haustürschlüssel Einlaß ins Haus, so zahlen die Versicherungen einen geringen Anteil des entstandenen Schadens. Anders verhält es sich, wenn man beraubt wurde und der Täter dadurch in den Besitz des Schlüssels gelangt. Ist ein weiteres Familienmitglied auf den Haustürschlüssel angewiesen, so läßt man am besten für jedes Familienmitglied einen eigenen Schlüssel anfertigen oder hinterlegt Ihn bei den Nachbarn.

Diebstahl:
Die Sonne lacht und der Wind weht, bei diesem herrlichen Wetter hängt man die Wäsche am liebsten zum Trocknen in den Garten. Doch Vorsicht wenn die Wäscheleine von der Straße einsehbar ist. Sollte es zu einem Diebstahl der zu trocknenden Wäsche kommen, so springt die Versicherung nicht immer für den entstandenen Schaden ein. Fahrlässigkeit wird vorgeworfen, denn oftmals bestehen die Versicherungen auf einen abgeschlossenen Raum um die Wäsche zu trocknen. Also sollt man sich genaue informieren bevor ein Vertragsabschluß getätigt wird, welche Regelung bei Schadensanspruch besteht..

Fahrräder sind nicht automatisch gegen Diebstahl versichert. Hier muß man zur Absicherung einen teureren Tarif zahlen oder einen extra Versicherungsschutz abschließen.

Wurde aus der Wohnung Bargeld entwendet, das sich nicht im Safe befand, so kommt die Versicherung nur für einen Geldbetrag in Höhe von 1000.00 bis 1500.00 Euro auf. Also besser nicht so viel Geld zu Hause liegen lassen oder eben einen Safe installieren und das vorhandenen Geld dort sicher aufbewahren.

Wasser und Strom:
Für Schäden die zu Hause entstehen, wenn man sich im Urlaub befinden, wie z.B. einen Wasserrohrbruch oder eine schmorenden Stecker, kommt die Versicherung auf. Denn es ist nicht notwendig vor Urlaubsantritt den Wasserhaupthahn zu schließen oder sämtliche Elektrostecker zu ziehen. Dies sind nämlich nicht vorhersehbare Schäden, die nicht auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

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