Infos rund ums Kindergeld

Infos rund ums Kindergeld

Antrag:
Um Kindergeld zu bekommen, muß ein Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur beantragt werden. Die entsprechenden Formulare bekommt man dort ausgehändigt.

Höhe:
Eltern erhalten für ihr erstes und zweites Kind je 184 Euro Kindergeld monatlich. Für das drittes Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro im Monat.

Alter:
Diese staatliche Leistung erhält man für sein Kind bis zum 18. Lebensjahr. In gewissen Fällen kann dies aber bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden. So beispielsweise für einen Studenten oder einen Auszubildenden. Die Familienkasse erkennt so eine Ausbildungsmaßnahme als Grundlage für einen Beruf an und zahlt dementsprechend das Kindergeld weiter, bis diese Ausbildung abgeschlossen ist. Allerdings nur bis zum 25. Lebensjahr.

Arbeitslose Kinder:
Bei Kindern, die noch keinen Schulabschluß oder Ausbildungsplatz haben wird Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Hat das Kind aber nach dem Schulabschluß keine Ausbildungsstelle gefunden, so wird das Kindergeld nur bis zum 22. Lebensjahr gezahlt.

© Atze Baumann / PIXELIO

Zivildienst oder Wehrdienst:
Für den Zeitraum in dem Zivil- oder Wehrdienst geleistet wird, zahlt die Familienkasse kein Kindergeld.
Absolviert das Kind aber ein freiwilliges, ökologisches oder soziales Jahr, so wird weiterhin Kindergeld gezahlt.

Behinderte Kinder:
Für behinderte Kinder kann das Kindergeld über das 25.Lebensjahr hinweg gezahlt werden. Allerdings muß der junge Erwachsene durch seine Behinderung nicht in der Lage sein, den eigenen Lebensbedarf abzudecken.

Kinderzuschlag:
Die Höhe des Kinderzuschlages richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder. Er beträgt höchstens 140 Euro pro Monat und Kind.

Um Kinderzuschlag zu bekommen muß die Mindesteinkommensgrenze für Ehepaare bei 900 Euro und bei Alleinerziehende bei 600 Euro liegen. Der zu berücksichtigende Verdienst darf die Obergrenze nicht überschreiten. Im Einzelfall wird diese Grenze aus dem Grundbedarf und den Mietkosten berechnet.

Kinderzuschlag erhält man nicht zusätzlich zum Arbeitslosengeld II oder zu den Sozialhilfeleistungen.

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