Informationen über Spendenorganisationen
Informationen über Spendenorganisationen
Viele Menschen möchten gerne etwas an Hilfsbedürftige spenden. Man fühlt sich aber unsicher dabei, weil man nicht genau weiß, ob das gespendete Geld auch wirklich dort ankommt, wo es gebraucht wird.
Das Deutsche Institut für soziale Fragen (DZI) überprüft Hilfsorganisation nach Ihrer Art von Werbung, Bilanzen und Honorare. Für einen absolut korrekten Umgang von Spendengeldern verleiht das DZI ein Zertifikat mit einem Spendensiegel.
Bei einer Spende ist man auf der sicheren Seite, wenn die Organisation mit solch einem Zertifikat und Spendensiegel versehen ist. Man sollte es sich vorher einmal zeigen lassen, als Bestätigung.
Grundsätzlich sollte man nicht an der eigenen Haustüre oder in Fußgängerzonen einen Vertrag unterschreiben, denn meist sind die Spendensammler nicht mit einer einmaligen Zahlung einverstanden. Diese möchten eine Unterschrift, damit monatlich etwas abgebucht werden darf. Und das sollte einem zu denken geben. Es kann passieren, daß man ungewollt Mitglied in einem Verein geworden ist, und dann über einen längeren Zeitraum zur Kasse gebeten wird.
Die Verbraucherschutzzentrale kann aber nur in manchen Fällen erfolgreich gegen solche Spendenorganisationen vorgehen. Nicht immer gelingt es vorzeitig aus diversen Verträgen auszusteigen.
Man sollte sich deshalb ausführlich und in aller Ruhe über die Organisation, welcher man eine Spende zukommen lassen will. Man sollte nach den Projekten die durch Spendengelder unterstützt werden fragen. Denn meist sind mehrere Hilfsprojekte gleichzeitig am Laufen und somit kann das gespendete Geld individuell eingesetzt werden. Man sollte darauf achten, daß es sich nur um eine Aktion handelt.
Sinnvoll ist es, wenn man einen größeren Geldbetrag an eine Organisation spendet und nicht auf beispielsweise 5 kleinere Geldbeträge an 5 verschiedene Spendenorganisationen abgibt. Denn durch mehrere kleinere Spenden ist ein hoher Verwaltungsaufwand nötig und somit kommt weniger Geld bei den Hilfsbedürftigen an.
Im Paragrafen §§ 52 bis 54 AO ist es geregelt, daß man bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich geltend machen kann.. Die Spende muß aber an gemeinnützige oder kirchliche Organisationen gegangen sein.
Eine Spendenquittung benötigt man ab einem Spendenbetrag von 200.00 Euro.
Bei öffentlichen Einrichtungen genügt aber auch ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung der Bank als Spendenachweis.
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