Was gibt es alles bei einer Scheidung zu beachten

Was gibt es alles bei einer Scheidung zu beachten?

Trennungszeit:
Damit keine übereilte Scheidung zustande kommt, ist es gesetzlich vorgeschrieben, daß die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben sollen, bevor sie sich letztendlich endgültig entscheiden, ob sie sich nun trennen oder nicht. In dieser Zeit sollte aber auch alles geregelt werden, was nach einer Scheidung oder Trennung folgt.

Wer von den beiden Partnern in der gemeinsamen Wohnung während des Trennungsjahres bleibt, das müssen die Eheleute unter sich ausmachen. Kommt es aber zu keiner Einigung, so kann evtl. beim Familiengericht das alleinige Nutzungsrecht der Wohnung beantragt werden.

© Meltis / PIXELIO

Vermögen:
Besteht beispielsweise eine gemeinsam vermietete Eigentumswohnung, so ist diese auch nach der Scheidung als gemeinsames Vermögen relevant. Beide Partner können diese Wohnung weitervermieten und die Mieteinnahmen werden geteilt.

Hausrat:
Seine persönlichen Gegenstände darf jeder Partner für sich behalten. Anders verhält es sich bei gemeinsamen, während der Ehe angeschafften Gegenstände, es spielt keine Rolle, wer den Kaufvertrag unterschrieben hat. Diese Dinge gelten als Eigentum beider Partner.

Schulden:
Gemeinsame Schulden der Bank gegenüber, bleiben gemeinsame Schulden. Hat aber nur ein Ehepartner Schulden, so haftet dieser auch für seine eigenen Schulden. Als einzige Ausnahme gilt es, wenn der Partner für den Anderen gebürgt hat. Hier muß er ebenso für die Schulden mit aufkommen.
Hier ein Beispiel: Der Ehemann kauft sich ein Auto die Ehefrau bürgt für die Finanzierung des Autokaufs. Genutzt wird das Auto aber nur von dem Mann und nach der Trennung nimmt dieser das Auto mit. Somit muß er für die Abzahlung aufkommen. Wird aber von der Bank verlangt, daß die Ehefrau die Raten zahlen soll, so muß diese dafür aufkommen. Aber der Ehemann muß seiner getrennten Frau das Geld wieder zurückerstatten.

Geschenke:
Grundsätzlich gilt der Spruch geschenkt ist geschenkt. Ausnahme besteht aber darin, wenn der eine Partner in der Zwischenzeit verarmt ist oder bei einer schweren Verfehlung, d.h. bei einer körperlichen Mißhandlung. Die Untreue eines Partners zählt nicht zu einer schweren Verfehlung.

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