Glücklich auch ohne Trauschein, doch was gibt es hierbei zu beachten
Glücklich auch ohne Trauschein, doch was gibt es hierbei zu beachten?
Einige Dinge sollte man auf jeden Fall vertraglich regeln!
Im Alltag zeigt sich in vielen Bereichen des Zusammenlebens ohne Trauschein, daß es durchaus sinnvoll wäre, um irgendwelche Risiken zu vermeiden, einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen.
Ein Notar hilft einem dabei einen Partnerschaftsvertrag aufzusetzen und diesen natürlich auch zu beurkunden.
Der Vertrag kann ganz verschiedene Themen beinhalten, wie z.B.:
Mietvertrag:
Auf wen läuft er?, Wer zahlt wie viel? Oder übernimmt dies nur ein Partner ganz allein?
Wie ist es mit dem Haushaltsgeld geregelt?
Auch sollte abgeklärt sein, wem das Guthaben auf dem gemeinsamen Konto zusteht.
Steht eine Trennung an, so sollte einiges vorher geregelt sein, denn hier gilt nicht wie bei verheirateten Paaren das Scheidungsrecht.
Wie sieht es mit dem Unterhalt aus? Wem soll er gezahlt werden?
Wer sorgt für den nicht berufstätigen Partner?
Wie wird der vorhandene Hausrat aufgeteilt?
Sollte die Hausarbeit oder die Mitarbeit in der Firma oder Betrieb nachträglich honoriert werden?
Was geschieht mit dem gemeinsam erworbenen Vermögen? Wie wird dies aufgeteilt?
Sollten Geschenke wieder dem Partner zurückgegeben werden?
Gesetzlich gibt es hierfür eine Regel, es besteht Rückgabepflicht, aber nur bei groben Undank oder Notbedarf.
Aber es genügt nicht die sexuelle Untreue oder das verlassen eines Partners.
Wenn plötzlich ein Partner stirbt, so besteht für Paare ohne Trauschein kein gesetzliches Erbrecht und ebenso auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Somit ist es sehr wichtig im Partnerschaftsvertrag das Erbe mit einzubringen.
Aber es gilt zu beachten, wenn kein gemeinsames Testament verfaßt werden kann, so sollte jeder für sich seinen letzten Willen angeben oder einen Erbvertrag abschließen.
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